Ambulant betreutes Wohnen
Maßnahme der Eingliederungshilfe
Das ambulant betreute Wohnen als Maßnahme der Eingliederungshilfe und der sozialen Teilhabe. Das Angebot richtet sich an Menschen mit körperlicher, geistiger und seelischer Behinderung. Die Klienten besitzen die grundlegenden Fertigkeiten, welche sie befähigen, ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben im eigenen sozialen Umfeld, in der eigenen Wohnung zu führen. Die durch das ABW geleistete Unterstützung erfolgt in Absprache mit dem Klienten/ Betreuer, dem Sozialamt und der betreuenden Fachkraft. Die erbrachte Leistung kann somit Komponenten des gesamten sozialen Umfeldes umfassen, wie Wohnung, Ernährung, Gesundheit, Freizeit, soziale Kontakte, Begleitung zu Ämtern und Behörden, Beratung in Lebenskrisen, Unterstützung zu sinnvollen Tagesstrukturen und Umgang mit finanziellen Mitteln.