Die Raphael Gesellschaft legt großen Wert auf Transparenz, Integrität und verantwortungsvolles Handeln. Das Hinweisgeberschutzgesetz ermöglicht es Mitarbeitenden sowie externen Personen, auf mögliche Rechtsverstöße oder Missstände im beruflichen Umfeld aufmerksam zu machen.
Über unsere Meldestelle können Hinweise vertraulich und auf Wunsch anonym abgegeben werden. Jeder Hinweis wird sorgfältig geprüft. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber werden dabei entsprechend den gesetzlichen Vorgaben geschützt und dürfen keine Nachteile aufgrund einer Meldung erfahren.
Mit diesem Verfahren leisten wir einen Beitrag zu einer offenen Unternehmenskultur und zur Sicherung von Qualität und Vertrauen in unseren sozialen Einrichtungen.

